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   BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80   

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https://dejure.org/1982,5418
BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80 (https://dejure.org/1982,5418)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1982 - 9 B 4053.80 (https://dejure.org/1982,5418)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1982 - 9 B 4053.80 (https://dejure.org/1982,5418)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß in Fällen einer an zwingendes Recht gebundenen Verwaltungsentscheidung - wie in Asylsachen (vgl. § 28 AuslG) - das Gericht die Sache unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Gründe selbst zu klären und abschließend zu entscheiden hat (vgl. u.a. Urteile vom 4. März 1960 - BVerwG 1 C 43.59 - [BVerwGE 10, 202 ff.] und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80
    Darüber hinaus sind sie bei Anträgen von Ausländern auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO) angemessen zu berücksichtigen (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1981 - 6 C 160.80

    Kriegsdienstverweigerer - Isolierte Anfechtung von Bescheiden -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß in Fällen einer an zwingendes Recht gebundenen Verwaltungsentscheidung - wie in Asylsachen (vgl. § 28 AuslG) - das Gericht die Sache unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Gründe selbst zu klären und abschließend zu entscheiden hat (vgl. u.a. Urteile vom 4. März 1960 - BVerwG 1 C 43.59 - [BVerwGE 10, 202 ff.] und vom 20. August 1981 - BVerwG 6 C 160.80 - m.w.N.).
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